Unser 12-Punkte-Plan für eine klimaneutrale Landwirtschaft!

Perspektiven für eine zukunftsfähige Agrarpolitik.

Ricarda Lang und Niklas Wagener

Ziele:

  • Klimaschutz: Reduzierung der Emissionen in der Landwirtschaft bis 2030 um 50 Prozent.
  • Klimaanpassung: Vorbereitung der Landwirtschaft auf die klimatischen Veränderungen durch entsprechende Konzepte und Fördermaßnahmen.

Maßnahmenpaket:

  1. Wir bringen die Wälder auf die Felder: Förderung der Pflanzung von 100.000 ha Agroforst-Flächen in den nächsten 5 Jahren.
  2. Wir bringen das CO2 unter die Äcker und unterstützen die Betriebe beim Umbau ihrer Fruchtfolgen: Wir fördern den Humusaufbau in landwirtschaftlichen Böden und von Flächen mit bereits hohem Humusgehalt. Dies gelingt mit der Vorgabe einer standort- und betriebsgerechten Mindestfruchtfolge, die auch humusmehrende Feldfrüchte verwendet. Und der finanziellen Unterstützung bei der Umsetzung.
  3. Wir bringen das CO2 unter die Weide: Wir fördern den Humusaufbau unter Grünland durch die weidebasierte Tierhaltung und der Erhaltung lebendiger Pflanzen-Wurzel-Netzwerke als Kohlenstoffspeicher und zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit.
  4. Wir beenden die industrielle Tierhaltung mit der flächengebundenen Tierhaltung und sparen dadurch massive Methanemissionen ein: Maximal 2 Großvieheinheiten pro Hektar bis 2025. Bioland-Standard von 1,6 Großvieheinheiten bis 2035.
  5. Wir stoppen die Freisetzung von klimaschädlichen Gasen durch Überdüngung und schützen damit auch das Grundwasser: Reduzierung des Stickstoffüberschusses im Boden. Verpflichtung zum vorrangigen Einsatz von Wirtschaftsdüngern (z.B. Gülle) in der Ausbringung mit anschließendem, gezielten und geregelten Mineraldüngereinsatz (Kunstdünger) bis zu einer von den Landwirtschaftsämtern bodenabhängig festgelegten und jährlich kontrollierten maximalen Stickstoffmenge in kg je Hektar und Jahr bis 2025.
  6. Wir besteuern Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft und fördern kurze Transportwege: Anwendung der CO2-Bepreisung auch auf den Transport in der Landwirtschaft.
  7. Wir dämmen die Lebensmittelverschwendung ein und beurteilen nach Qualität, nicht nach Optik der Lebensmittel: Abgabe abgelaufener Lebensmittel in gekennzeichneten Regalen (französisches Modell) und Mindeshaltbarkeitsdatum durch Verzehrdatum ersetzen. Sofortige Novellierung der Handelsklassenordnung.
  8. Wir machen aus Mist Energie und stoppen Maismonokulturen. Wir bauen die
    Biogasanlagen um, sodass bis 2030 100% der energetischen Leistung durch die Vergärung von Wirtschaftsdüngern (z.B. Gülle) bzw. Reststoffen gewonnen wird. Dies dient der Förderung der ressourceneffizienten Kaskadennutzung zur Energiegewinnung in Biogasanlagen. Ausnahmen: humusmehrende Pflanzen wie Kleegras, die in der Fruchtfolge benötigt werden, aber keine andere Verwertung im Ackerbau zulassen.
  9. Wir retten die Moore als natürliche Klimaschützer: Renaturierung und Wiedervernässung der Moore als einer der größten Kohlenstoffspeicher der Erde und Beendung der landwirtschaftlichen Nutzung von Mooren bis 2030 mit entsprechenden Entschädigungszahlungen an die Landwirt*innen. Ausgenommen ist die CO2-neutrale Nutzung, z.B. durch Paludikulturen.
  10. Wir fördern Klimaschutz statt Hektar und entlasten die Landwirt*innen bei der Beantragung von Fördermitteln: Wir ersetzen die Flächenprämien durch eine 2 leistungsgebundene Förderung von Umwelt- und Naturschutzleistungen mit langfristig wirkenden Maßnahmen wie Agroforstpflanzung, Mischwald-Aufforstung, Pflanzung und Pflege von Hecken und anderen Landschaftselementen. Wir unterstützen Landwirt*innen, die den Klimaschutz voranbringen wollen und bauen die Förder-Bürokratie um hin zu den Bedürfnissen engagierter Landwirt*innen. Das muss mit der Einführung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 2020 geschehen .
  11. Wir bringen den Klimaschutz in die Ausbildung: Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in die landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung aufnehmen, z.B. durch vertiefende Lehre in der Bodenbiologie. Ökolandbau in vollem Umfang in die Lehre an Hochschulen und in die landwirtschaftliche Ausbildung aufnehmen und Forschung an klimapositiver Landwirtschaft fördern.
  12. Wir bringen die Landwirtschaft in die Lehrpläne: Aufnahme landwirtschaftlicher Bildung in die Lehrpläne der Sekundarstufe I bis 2025 im Rahmen einer umfassenden Klima- und Umweltbildung.

 

Hier kann das gesamte Forderungspapier heruntergeladen werden:

12-Punke-Plan für eine klimaneutrale Landwirtschaft

Das Main-Echo berichtete bereits am 29.07.2019: Das können Bäume fürs Klima tun!

 

Erläuterungen:

Der vorliegende 12-Punkte-Plan für eine klimapositive Agrarpolitik ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, das wir vorlegen, um das 1,5°-Ziel der Pariser Klimaverträge auf den landwirtschaftlichen Sektor herunterzubrechen. Ziel auf der einen Seite ist die Einsparung von 50 Prozent der in der Landwirtschaft entstehenden Emissionen bis 2030. Auf der anderen Seite zielen unsere Vorschläge auf konkrete Maßnahmen zur Klimaanpassung in der Landwirtschaft ab, um die landwirtschaftlichen Betriebe auf die Folgen der Klimaerwärmung vorzubereiten. Der 12-Punkte-Plan wurde von Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND in Göttingen entworfen und will der anstehenden Debatte über eine zukunftsfähige Landwirtschaft – sowohl der innerverbandlichen wie auch der gesellschaftlichen– hiermit eine Grundlage anbieten. Die Klimakrise stellt die Landwirtschaft vor enorme Herausforderungen: Erodierende Böden, sinkende Grundwasserspiegel, ganz allgemein Etragsausfälle. Gleichzeitig steht die Landwirtschaft mit ihrer industriellen Produktionsweise zunehmend in der Kritik. Verschmutztes Grundwasser, nicht artgerechte Tierhaltung, Artensterben und nun die Klimakrise: für alles scheint die Landwirtschaft verantwortlich zu sein. Aber das ist nicht richtig und erst Recht nicht fair gegenüber den Landwirtinnen und Landwirten, die mit ihrer Arbeit die Ernährungssicherheit unserer Gesellschaft garantieren. Als verantwortlich darf nicht die Landwirtschaft als solche ausgemacht werden. Die fehlgeleitete Agrarpolitik hingegen ist verantwortlich dafür, dass Probleme zulange verschlafen oder durch eine grundfalsche Förderpolitik sogar noch verschärft wurden. Die Probleme liegen seit langem auf der Hand. Die Kritik an der aktuellen Agrarpolitik wurde bereits vielfach formuliert. Lösungen müssen jetzt auf den Tisch. Denn die Klimakrise wartet nicht und es geht um unsere Zukunft und die Zukunft der Landwirtschaft.

 

12 Punkte – eine Erzählung:

Die Agrarpolitik muss sich auf u.a. drei Schwerpunkte konzentrieren: den Klimaschutz, die Klimaanpassung und die soziale Realität in den landwirtschaftlichen Betrieben. Alle drei müssen zusammengebracht werden, um bis 2030 ausreichend Emissionen einzusparen, sodass die Klimaerwärmung auf 1,5°C begrenzt wird, da sonst die Konzepte für Klimaanpassung in der Landwirtschaft vermutlich nicht mehr in dieser Form ausreichen werden. Das bedeutet: in der Landwirtschaft müssen Konzepte angewendet werden, die sowohl CO2 einsparen und binden – und damit positiv auf den Klimaschutz wirken – als auch mit steigenden Temperaturen zurecht kommen. Die Einsparung von CO2 in der Landwirtschaft funktioniert zum einen über eine Reduzierung der Viehhaltung, wodurch in erster Linie Methanausstoß und Stickstoffeintrag bzw. eine äquivalente CO2-Menge eingespart wird. Zum anderen gelingt die CO2-Reduktion durch die Verkürzung der Transportwege in der Landwirtschaft. Transport muss durch eine CO2-Bepreisung so teuer werden, dass seine Auswirkungen auf das Klima entsprechend abgebildet werden. Dadurch werden regionale Kreisläufe attraktiver. Der deutsche Lebensmittelmarkt mag Teil des Weltmarkts sein, das bedeutet aber nicht, dass es billiger sein darf, in Neuseeland Äpfel anzubauen und diese in deutschen Discountern zu vermarkten, als regional produzierte Äpfel.

Wie die ETH Zürich in ihrer neuesten Studie vorgestellt hat, liegt das größte Potenzial von CO2-Bindung in der weltweiten Aufforstung. Durch das nachhaltige Bewirtschaften von Bäumen – also Pflanzung, Kaskadennutzung (erst stofflich, dann energetisch), dann wieder Pflanzung – wird der Atmosphäre CO2 langfristig entzogen, solange gefällte Bäume immer wieder nachgepflanzt werden. In der Agroforstwirtschaft werden Bäume auf Äckern und Grünland gepflanzt, um die erodierenden Böden und das Vieh vor Sonne und Wind zu schützen. Durch die tiefen Wurzeln der Bäume wird Kohlenstoff langfristig gebunden und Nährstoffe werden aus tieferen Bodenschichten, auf die Feldfrüchte derzeit keinen Zugriff haben, nach oben transportiert und über die Blattstreu zugänglich für alle anderen Pflanzen im Umfeld der Bäume gemacht. Diese Auswirkungen von Agroforstwirtschaft kommen zunächst der Klimaanpassung in der Landwirtschaft zugute. Agroforst-Systeme können aber auch eine wichtige Klimaschutzmaßnahme sein. Durch das Holzwachstum der Bäume wird der Atmosphäre CO2 entzogen und durch die Wurzeln der Bäume Humus im Boden aufgebaut. Humusaufbau ist wiederum nichts anderes als Kohlenstoffbindung im Boden. Agroforst ist also das beste Beispiel wie Klimaanpassung und Klimaschutz und Naturschutz kombiniert werden können, um den großen Herausforderungen der Klimakrise gerecht zu werden.

Humusaufbau im Boden ist nicht nur eine positive Wirkung der Agroforstwirtschaft, Humusaufbau ist eine der wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen, die die Landwirtschaft leisten kann. Denn wo Humus aufgebaut wird, verschwindet CO2 in den Boden und kommt von dort bei guter Bewirtschaftung auch so schnell nicht zurück in die Atmosphäre. Humusaufbau gelingt nicht nur mit Agroforst, sondern ist auf vielfältige Weise möglich. Zum Beispiel mit entsprechenden Fruchtfolgen, die humusmehrend sind. Ein anderes Beispiel für Humusaufbau ist die Weidehaltung. Hierdurch wird bei geeigneter Bewirtschaftung zum einen die Bodenfruchtbarkeit erhöht, außerdem stellen lebendige Pflanzen-Wurzel-Netzwerke unter Grünland ein enormes Potenzial zur Kohlenstoffspeicherung dar und bauen langfristig Humus im Boden auf. Die Umstellung auf Weidertierhaltung und die Bewirtschaftung humusfördernder Fruchtfolgen sind genau wie die Agroforstwirtschaft von einer entsprechenden Förderung mit staatlichen Mitteln abhängig. Denn das Bewirtschaftungssystem einer landwirtschaftlichen Fläche von einer dreigliedrigen Fruchtfolge (z.B. Mais, Mais, Getreide) auf eine 4er-Fruchtfolge mit humusmehrendem Kleegras, Luzerne oder Hülsenfrüchten umzustellen birgt ähnliche Absatzrisiken wie das Anpflanzen von Bäumen, deren Obst oder Holz erst nach jahrelanger Pflege nutzbar wird. Diese Risiken durch Förderung von Pflanzmaterial, Arbeitsstunden, Ausgleichszahlungen während der Umstellung und Beratung abzufangen, ist deshalb Grundvoraussetzung für das Gelingen klimaschützender und klimaangepasster Agrarkonzepte wie Agroforstwirtschaft und der Einführung humusmehrender Fruchtfolgen.

Der Umbau des europäischen Fördersystems von der flächengebundenen Förderung der 1. GAP Säule (GAP=Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union) hin zur leistungsgebundenen Förderung der 2. GAP-Säule ist zentral, wenn Konzepte wie Agroforst die entsprechende Förder-Gewichtung erfahren sollen wie sie für den Klimaschutz eben notwendig ist. Zudem ist eine
Reform der Förder-Bürokratie mit der Einführungen der neuen GAP im Jahr 2020 mehr als überfällig. Landwirtinnen und Landwirten zuzumuten, für vorbildliche ökologische und klimaschützende Landwirtschaft vom Blühstreifen, über Lerchenfenster bis hin zur Pflanzung von Bäumen in ihrer auch so schon geringen Freizeit eine derartige Bürokratie mit unzähligen Formularen auf sich nehmen zu müssen, ist nicht länger tragbar. Auch angesichts der Dringlichkeit der Umsetzung zukunftsfähiger landwirtschaftlicher Konzepte ist das alles andere als sinnvoll.
Künftig müssen landwirtschaftliche Betriebe nach umfangreicher kostenloser Beratung ihre Vorhaben lediglich noch bei den zuständigen Stellen anmelden müssen – den Papierkram erledigt dann die Behörde. Denn zu leistungsgebundener Förderung zählt nicht nur die Leistung der Landwirtinnen und Landwirte, sondern auch die Leistung des Staates, die für den Erfolg der Förderprojekte unabdingbar ist.

Zur leistungsgebundenen Förderung zählt auch die Förderung der Reststoffverwertung in Biogasanlagen. Landwirtschaft dient in erster Linie der Produktion von Lebensmitteln, nicht von Strom. Mais ist ein Nahrungs- und Futtermittel und darf nicht länger als Energiepflanze eingesetzt werden. Erweiterte Kaskadennutzung ist auch hier das Stichwort. Denn Nahrungs- und Futtermittel sind auch nach der Futternutzung noch nutzbar durch Güllevergärung und in der Reststoffverwertung. Durch entsprechende Fördermaßnahmen müssen die Biogasanlagen so umgebaut werden, dass die Kaskadennutzung zum Standard wird und ab 2030 100% der energetischen Leistung von Biogasanlagen durch Vergärung von Wirtschaftsdüngern und Reststoffverwertung erzeugt werden können und müssen. Ausgenommen sind davon nachwachsende Rohstoffe wie z.B. Kleegras, die als Teil der Fruchtfolge dem Humusaufbau im Boden dienen, aber kaum andere Verwertungsmöglichkeiten anbieten (in viehlosen Betrieben). Diese sollen in Biogasanlagen verwertet werden können. Zur anderen Medaille gehört neben der Förderung natürlich auch eine entsprechende Reglementierung der Landwirtschaft, die klimaschädlich wirkt. Moore zählen zu den größten CO2-Speichern der Erde. Hochmoore stehen deshalb bereits schon zu großen Teilen unter Schutz. Niedermoore hingegen werden nach wie vor landwirtschaftlich genutzt – oft nachdem sie umgebrochen und entwässert wurden. Durch diese Form der Landwirtschaft wird massiv CO2 freigesetzt. Um diese Entwicklung aufzuhalten und Moore als CO2-Speicher zu erhalten, muss die landwirtschaftliche Nutzung von Mooren bis 2030 eingestellt werden. Die betroffenen Landwirt*innen müssen dafür eine entsprechende Entschädigung erhalten. Ausgenommen davon sind klimaneutrale Nutzungsformen wie beispielsweise die sogenannten Paludikulturen, in denen u.a. bei der energetischen Nutzung von Schilfbiomasse wertvoller Torf in den Moorböden erhalten bzw. neugebildet wird. Um den Abbau von Torf in Mooren auch außerhalb Deutschlands zu reduzieren, muss der Einsatz von und die Forschung an Substituten von Torf als Pflanzensubstrat stark ausgebaut werden.

Die Übernutzung von Böden ist auch außerhalb von Moorgebieten ein zentrales Problem, das dem Klimaschutz, sowie auch dem Grundwasserschutz in der Landwirtschaft entgegensteht. Hier braucht es zwei konkrete Schritte, um die Böden zu entlasten. Die Reduzierung des Stickstoffeintrags und die flächengebundene Tierhaltung mit 2 Großvieheinheiten je Hektar. Der Stickstoffeintrag und -überschuss der Landwirtschaft ist viel zu hoch. In Folge der Überdüngung der Böden werden enorme Mengen Stickstoff zunächst auf die Flächen gebracht, die dann von dort ins Grundwasser gelangen. Grundwasserverschmutzung ist das eine, das andere ist die klimaschädliche Freisetzung von Lachgasemissionen. Lachgas wirkt 300 mal so schädlich im Vergleich mit CO2. Stickstoffhaltige Düngemittel wie Gülle, Jauche, aber auch Mineraldünger führen in der jetzigen Düngepraxis zu erheblichen Nährstoffüberschüssen in den Böden, wodurch wiederum Lachgasemissionen in großen Mengen freigesetzt werden. Hinzu kommen bei der Produktion von Mineraldünger die CO2-Emissionen bei seiner energieaufwändigen Herstellung. Deshalb muss sich die klimaschädliche Praxis der Überdüngung durch die Deckelung der Stickstoffeinträge bis 2025 dahingehend ändern, als dass verpflichtend erst Wirtschaftsdünger wie Gülle ausgebracht werden muss und erst im Anschluss gezielt und geregelt Mineraldünger zum Einsatz kommen. Außerdem muss für jeden landwirtschaftliche Nutzfläche eine maximal zulässige Stickstoffmenge je Hektar und Jahr festgestellt und kontrolliert werden. Die Landwirtschaftsämter müssen mit dem üblichen Kontrollverfahren in 30cm, 60cm und 90cm Bodentiefe den Stickstoffeintrag im Boden ermitteln. Dabei muss jährlich im Herbst festgestellt werden wie hoch der Stickstoffeintrag in diesem Jahr war (30cm), wieviel Stickstoff vom letzten Jahr (60cm) und vom vorletzten Jahr (90cm) im Boden verblieben ist und entsprechend droht, ins Grundwasser zu gelangen bzw. wegen Übersättigung des Bodens als Lachgas freigesetzt zu werden. Auf dieser Grundlage muss dann die jährliche Höchstmenge an erlaubtem Stickstoffeintrag für den jeweiligen Acker/Grünland in kg je Hektar festgelegt werden. Dafür brauchen die Landwirtschaftsämter endlich das notwendige Personal, um diese Höchstmengen feststellen und kontrollieren zu können. Damit gelingt es aber letztlich, mit einer betriebsgerechten und bodenschonenden Höchstmenge den Stickstoffeintrag so zu reduzieren, dass die Düngung dem Klima- und Grundwasserschutz nicht länger zuwiderläuft.

Neben der Stickstoffreduzierung bedarf es weiterer Maßnahmen, um klimaschädliche Gase in der Landwirtschaft zu reduzieren und die industrielle Tierhaltung zu beenden. Das gelingt mit der flächengebundenen Tierhaltung mit 2 Großvieheinheiten je Hektar (1 Eine Großvieheinheit entspricht etwa 500 Kilogramm, so viel wiegt etwa ein ausgewachsenes Rind. Danach hat ein Kalb 0,4 GV, eine junge Kuh 0,6 GV, ein Eber 0,3 GV, ein Mastschwein 0,12 GV, ein Ferkel 0,01 GV, ein Pferd 1 GV, ein Schaf 0,1 GV und etwa 320 Legehennen 1 GV). Mit der flächengebundenenTierhaltung steuern wir der aktuellen Entwicklung entgegen, in der Betriebe ihre Viehzahlen immer weiter erhöhen, um konkurrenzfähig zu bleiben, dabei aber die dem Betrieb zur Verfügung stehenden Flächen keine Rolle mehr spielen. Das öffnet zum einen Tür und Tor, um Tiere in Ställen unter qualvollen Bedingungen halten zu können. Zum anderen sind Flächen, auf denen Futter für die Viehhaltung gewonnen werden und im Anschluss die Ausscheidungen der Tiere wieder den Flächen als organischer Dünger zur Verfügung stehen, derzeit keine Voraussetzung für viehhaltende Betriebe. Deshalb muss die Betriebsgröße in Zusammenhang mit der Zahl der gehaltenen Tiere gesetzt werden. Wer Tiere hält, darf nicht nur Fläche für den Stall besitzen, sondern auch für die Weidehaltung und für Futtermittel, artgerechte Tierhaltung und bedarfsgerechte Mistnutzung für die Böden. Weidetiere und Weidepflanzen haben sich in Ko-Evolution entwickelt. Das bedeutet, dass das Vieh am besten für die Nutzung der Pflanze entwickelt ist und wiederum die Pflanze den organischen Dünger der Tiere am besten für ihr eigenes Wachstum nutzen kann. Wird dieses Gleichgewicht gehalten, spricht aus Sicht des Klimaschutzes nichts gegen eine derartige Viehhaltung. Im Umkehrschluss bedeutet natürlich die Reduktion der Viehhaltung auf 2 Großvieheinheiten je Hektar eine massive Reduktion der Viehhaltung in Deutschland. Das wird zu Preissteigerungen im Fleischsegment führen und zu einem Rückgang des Fleischkonsums. Aber genau das ist auch notwendig, um die massiven Methanausstöße aus der Viehhaltung und den zu hohen Stickstoffeintrag durch viel zu viel Gülle aus immer größer werdenden Ställen zu reduzieren. Mit 2 Großvieheinheiten je Hektar wird der Weg zur Vereinbarkeit mit dem Klima- und Tierschutz eingeleitet. Langfristiges Ziel ist die Anpassung der flächengebundenen Tierhaltung an den Bioland-Standard von 1,6 Großvieheinheiten je Hektar bis 2035. Das ist auch ein großer Fortschritt für den Tierschutz und bedeutet das Ende der industriellen Tierhaltung.

Nicht nur die landwirtschaftlichen Betriebe müssen eine klimaschützende Praxis an den Tag legen – die gesamte Lebensmittelindustrie trägt dafür Verantwortung. Dass derzeit ein Drittel der angebauten Lebensmittel weggeschmissen werden, ist sowohl aus ethischen Gründen wie auch angesichts der Klimakrise untragbar. Das Gute ist: diese Praxis lässt sich zügig ändern und das muss auch sofort geschehen. Denn sich auf der einen Seite mit der industriellen Landwirtschaft immer weiter auf die scheinbar größtmögliche Bodennutzung auszurichten und gleichzeitig aber in letzter Konsequenz auf einem Drittel der landwirtschaftlichen Flächen Lebensmittel für den Müll anzubauen, ist eine zutiefst klimaschädliche und ineffiziente
Bewirtschaftungsweise. Die Lebensmittelverschwendung muss deshalb sofort beendet werden, indem zum einen nach französischem Vorbild abgelaufene Lebensmittel in Läden mit über 400 Quadratmeter Ladenfläche in entsprechend gekennzeichneten Regalen den Konsument*innen vergünstigt oder kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Zum anderen muss das Mindesthaltbarkeitsdatum durch ein Verzehrdatum ersetzt werden. Weiterhin bedarf es einer Novellierung der Handelsklassenordnung. Denn ein Drittel der nicht verzehrten Lebensmittel landen nicht einmal im Laden, sondern werden vorher aufgrund von gesetzlichen Normen und Marketingansprüchen des Großhandels aussortiert und entsorgt. Hier braucht es die klare Festlegung des Gesetzgebers, dass genießbare Lebensmittel nicht aufgrund von Äußerlichkeiten nicht als Nahrungsmittel werden dürfen. Die Qualität von Lebensmitteln muss über deren Inhaltsstoffe definiert werden, nicht über die Optik. Zumindest eine Nutzung als hochwertiges Tierfutter muss möglich sein.

Für den Rückgang der Emissionen in der Landwirtschaft brauchen wir aber eine bestimmte Gruppe besonders für den Erfolg: die Landwirtinnen und Landwirte. Damit die Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gelingt, bedarf es mehr als der finanziellen Förderung. Ganz grundlegend ist zunächst die gesellschaftliche Anerkennung der Arbeit, die in landwirtschaftlichen Betrieben geleistet wird und die wir an dieser Stelle auch ganz klar betonen möchten. Um die Realität in der Landwirtschaft zu den Menschen zu bringen, muss landwirtschaftliche Bildung bis 2025 in den Schulen fest verankert werden. In der Sekundarstufe I müssen die Lebensrealität in der Landwirtschaft, der Wert regionaler Kreisläufe und die Zusammenhänge in der Lebensmittelproduktion vermittelt werden und Ausflüge zu landwirtschaftlichen Betriebe ermöglicht sowie landwirtschaftliche Praktika angeboten werden.

Gesellschaftliches Wissen und Anerkennung reichen aber natürlich nicht. Auch in der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung müssen Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung stets auf dem aktuellsten wissenschaftlichen Stand vermittelt werden. Fächer wie Bodenbiologie, -physik und -chemie müssen umfassender gelehrt werden – sowohl in der
universitären Ausbildung an den Hochschulen, als auch in der landwirtschaftlichen Ausbildung. Dafür muss auch die Forschung im Bereich klimapositiver und klimaresilienter Landwirtschaft stark ausgebaut und entsprechend staatlich gefördert werden.

 

Fazit

Mit diesem Papier legen wir ein konkretes Maßnahmenpapier für eine klimaschützende und klimaangepasste Landwirtschaft vor und werden nun beginnen, mit den entsprechenden Akteur*innen in der Landwirtschaft, aber auch im Naturschutz ins Gespräch zu kommen. Für uns ist klar: die Klimakrise wartet nicht länger. Deshalb müssen wir nun alle an einem Strang ziehen,
um die Landwirtschaft fit für die Klimaerwärmung zu machen und als Teil des Pariser Abkommens zu begreifen. Wir freuen uns auf rege Debatten in den kommenden Wochen und Monaten und sind offen für Gespräche und Austausch durch den es uns baldmöglichst gelingen sollte, das Thema
Landwirtschaft gemeinsam anzupacken.

Ricarda Lang und Niklas Wagener für den Bundesvorstand der Grünen Jugend.