Transparenz

Mir ist es wichtig, meine Arbeit so transparent wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch eine umfassende und nachvollziehbare Dokumentation meiner Einkünfte. Um mich voll und ganz auf meine Aufgaben im Bundestag sowie im Stadtrat Aschaffenburg konzentrieren zu können, verzichte ich dabei auf jegliche bezahlte Nebentätigkeiten.

BEZÜGE UND EINKÜNFTE

Abgeordnetenbezüge

Die Entschädigung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die sogenannten Diäten, belaufen sich aktuell auf 10.323,29 € (Stand: 1. Juli 2022). Die Abgeordnetenentschädigung soll laut Grundgesetz angemessen sein und die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern. Die sogenannten Diäten sind im Abgeordnetengesetz geregelt und werden öffentlich festgelegt. Die Abgeordnetenentschädigung ist einkommenssteuerpflichtig. Leistungen wie Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt gibt es nicht.

Monatlich spende ich 1.961,43€ (19% der Diät) an den bayerischen Landesverband von Bündnis 90/ Die Grünen sowie 50€ an den Bezirksverband Unterfranken. Darüber hinaus spende ich monatlich jeweils 200€ an die Grünen Kreisverbände Aschaffenburg Stadt und Aschaffenburg Land. Mein monatlicher Mitgliedsbeitrag an meinen Kreisverband Aschaffenburg Stadt beträgt 183,50€.

Kostenpauschale

Neben dieser Entschädigung erhalte ich zudem für Aufwendungen einen pauschalen steuerfreien Kostenersatz in Höhe von monatlich 4.583,39€ (Stand 1.Januar 2022), um die meisten arbeitsbedingten Kosten zur Ausübung des Mandats abzudecken. Hierzu zählen zum Beispiel Ausgaben für den Zweitwohnsitz in Berlin, die Einrichtung, Miete und Unterhaltung meiner Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die gesamte Wahlkreisbetreuung.

Stadtratspauschale in Aschaffenburg

Für mein Mandat im Stadtrat Aschaffenburg erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 829,51€. Davon spende ich ein Sechstel (134€) an meinen Kreisverband Aschaffenburg Stadt.
Diese Entschädigung ist einkommenssteuerpflichtig.

AMTSAUSSTATTUNG

Büro und technische Ausstattung

Jede*r Abgeordnete kann bis zu 12.000 € pro Jahr für die Büroausstattung gegen Einzelnachweise über die Bundestagsverwaltung abrechnen.
Dazu gehören zum Beispiel:
• Büro- und Informationsmaterial
• Technische Ausstattung (beispielsweise Handys und Laptops) inklusive Zubehör
• Telefonkosten
• Schreibgeräte und Briefpapier
• Mandatsbezogene Fachbücher, -zeitungen und -zeitschriften

Mitarbeitende

Einem Bundestagsabgeordneten stehen aktuell 23.205,- € (Stand: 1. April 2022) für die Beschäftigung von Mitarbeitenden in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Außerdem können aus dieser Pauschale Dienstreisen meiner Mitarbeitenden bezahlt werden.
Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an mich ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.

Dienstreisen

Hierfür stellt der Deutsche Bundestag mir folgende Leistungen bereit:
• Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit (nur innerdeutsch)
• Netzkarte Deutsche Bahn (1. Klasse)
• Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin

ALTERSENTSCHÄDIGUNG

Nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag erhalten alle ehemaligen Abgeordneten nach Vollendung des 67. Lebensjahres eine Altersentschädigung, wenn sie wenigstens ein Jahr Mitglied des Bundestags waren. Diese Entschädigung steigt für jedes Jahr der Zugehörigkeit zum Bundestag um 2,5 Prozent der Höhe der Diäten an.
Mit 27 Jahren Parlamentszugehörigkeit erreichen Abgeordnete den Höchstanspruch, der 67,5 Prozent der monatlichen Diät entspricht. Die Altersentschädigung ist voll zu versteuern.

LOBBYIST*INNENGESPRÄCHE

(wird laufend aktualisiert)